Die Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Kreistag unterscheiden sich in zwei wesentlichen Punkten (Anzahl der Stimmen und Verteilung der Mandate) von den bekannten Verfahren bei Land- und Bundestagswahlen sowie der Europawahl. Aus diesem Grund gibt es dazu nicht nur von Erstwählern immer wieder Fragen, die wir nachfolgend kurz beantworten möchten:
Wahl des Bürgermeisters
Jeder Wähler hat eine Stimme, die er einem der Kandidaten geben kann. Da in Pinnow genau zwei Kandidaten sich um das Amt des Bürgermeisters bewerben, ist es einfach: Der, der mehr gültige Stimmen erhält, wird Bürgermeister. (Externer Link: Muster des Stimmzettels)
Wahl der Gemeindevertretung
Jeder Wäher hat drei Stimmmen, die beliebig über die 34 in Pinnow Kandidierenden verteilt werden können. Alle drei Stimmen können einem Bewerber gegeben werden oder die Stimmen innerhalb einer Liste oder listenübergreifend verteilt werden: 2 und 1 oder 1 und 1 und 1. Alles ist möglich, es dürfen nur nicht mehr als drei Kreuze gesetzt werden. (Externer Link: Muster des Stimmzettels)
Die Stimmen aller Bewerber einer Liste werden zusammengezählt, die vier Summen bestimmen nach Verhältnisrechnung, wie viele Mandate die jeweilige Liste erhält.
Im Gegensatz zu Land-, Bundestags und Europwahlen werden die gewonnenen Mandate einer Liste nicht entsprechend der Platzierung der Bewerber auf der Liste verteilt. D.h. der Listenplatz hat bei der Verteilung der Mandate keine Relevanz, auch wenn Parteien gern von Spitzkandidaten sprechen. Für die Verteilung der gewonnenen Mandate einer Liste ist der Stimmenzahl der Bewerber der jeweiligen Liste maßgeblich. D.h. der Kandidat der Liste mit den meiesten Stimmen erhält das erste Mandat, usw. bis alle Mandate der Liste verteilt sind.
Der Kandidierende, der als erster einer Liste kein Mandat erhält, wird zum ersten potentiellen Nachrücker. Er folgt in die Gemeindvertretung, wenn ein Vertreter der Liste aus dieser ausscheiden sollte. Sofern er auf der Liste des zukünftigen Bürgermeisters kandidiert, bekommt er gleich das Gemeindevertretungs-Mandat, dass mutmaßlich der Bürgermeister gewinnt.
Fazit: Mit Ihren Stimmen können Sie mitentscheiden, welche Wählergruppe/Partei wie stark in der Gemeindvertretung durch welche Kanditatin bzw. Kandidaten vertreten sein soll.
Wahl des Kreistags
Die Stimmabgabe und Mandatsverteilung erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie bei der Gemeindevertretung. Da es jedoch zusätzlich mehrere Wahlbereiche gibt, wird bei der Mandatsverteilung ebenfalls nach Stimmenanzahl noch entschieden, aus welchen Wahlbereich die zukünftigen Kreistagsmitglieder jeweils kommen.
Europawahl
Bei der Europawahl ist es wie bei der Zweistimmen-Wahl bei Landtags- und Bundestagswahl. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er ein Liste wählen kann. Die Mandatsverteilung erfolgt entsprechend des Stimmenanteils der jeweiligen Partei und der Liste. Die Wähler können nicht bestimmen, wem sie auf der Liste favorisieren.