Die winterlichen Holzungsmaßnahmen im Buchenwald am Pinnower See hatten Anfang des Jahres zu Recht zu großer Empörung geführt. Im Ortstermin, den wir mit dem zuständigen Förster Herrn Neusinger und einzelnen Godernern gemacht hatten, erklärte dieser die Maßnahme aus Sicht des Waldeigentümers.

Inzwischen ist der Uferweg wieder gut begehbar, er hat allerdings seinen romantischen Waldwegcharakter verloren und ist jetzt ein auch mit Fahrzeugen befahrbarer Wirtschaftsweg

Im Wald selbst sind die Folgen der Holzungsmaßnahme weiterhin gut zu sehen Lichtungen und einzelne Baumruinen bzw. nicht beräumte Stämme zeugen von den Maßnahmen.
Nach Auskunft von Herrn Nadler (Forstamt Gädebehn) hat eine gutachterliche Nachbegehung des Waldabschnitts ergeben, dass der FFH Status des Buchenwaldes nicht beeinträchtigt worden ist.
Nach Auskunft von Herrn Nadler (Forstamt Gädebehn) hat eine gutachterliche Nachbegehung des Waldabschnitts ergeben, dass der FFH Status des Buchenwaldes nicht beeinträchtigt worden ist.
Für die Zukunft sollte zumindest der uferseitige Teil des Buchenwaldes von Fällmaßnahmen ausgenommen werden. Zudem sollten an den Hangbereichen für eine Holzernte nicht relevante Bäume stehen gelassen werden. Insbesondere mehrstämmig gewachsene Bäume sowie für den Hang typische Kirschen und Hainbuchen. Hierzu werden wir den Revierförster zu weiteren Gesprächen einladen.
Ein nochmaliger so intensiver Eingriff ohne jegliche Beteiligung muss vermieden werden.
Zunächst einmal Danke an Herrn Schacht von der Offenen Liste, der hier ein lobenswertes Engagement zeigt. Ansonsten scheint der Naturschutz in der Gemeinde eher unterbelichtet zu sein.
Deutschland hat 4500 FFH-Gebiete, 234 liegen in MV.
Eines davon, das FFH-Gebiete 2335-301 Pinnower See befindet sich im Landwirtschaftsschutzgebiet „Schweriner Seenlandschaft“.
Ziel: ausgedehnte und störungsarme Wälder mit hohem BUCHENALTHOLZANTEIL – ein expliziertes Schutzziel, verankert in den Waldbehandlungsgrundmassnahmen in NATURA 2000.
Um dem zu entsprechen, soll die Betreuung von Privatwald forstlich unterstützt werden, damit der Waldlebensraumtyp(WLRT, hier 9130) mit seinem Buchenbestand entwickelt wird.
Durch das fortgeschrittene Alter und die rasche und kahlschlagartige Räumung durch die Privatbesitzerin ist es jedoch zu einer Verschlechterung der Habitatstruktur gekommen.
Forstmaschinen(Seil-und Spezialschlepper) verließen vorhandene Wege und führten zu negativen Auswirkungen auf empfindlichen, bindigen Böden.
Von einer pfleglichen Holzernte und einer Vermeidung von Befahrungen war diese Vorgehensweise weit entfernt, gefordert in §2, Abs. 1 und §5,Abs.3 im BNATSCHG.
Ökologische Abforstung bedeutet natürlich eine Art von Nutzungsverzicht durch den Eigentümer, wobei es dafür schon einen finanziellen Ausgleich gibt.
Oder hat es den vielleicht irgendwann vor der Abholzung gegeben???
Herr Nadler also meint, der FFH Status des Buchenwaldes ist nicht beeinträchtigt worden!
Ob die Europäische Kommission in Brüssel das auch so sieht? Schau’n wir mal😁